unbürokratisch & individuell
Leistungen der „Lebenshilfe Stiftung – Erika Heimann“ werden unbürokratisch nach dem Maßstab der individuellen Bedarfe gewährt. Voraussetzung ist zum einen, dass Hilfen durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder nicht ausreichen. Zum anderen ist Voraussetzung, dass die nach Hilfe suchende Person bzw. deren Angehörige nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um eine unverschuldet eingetretene Notlage zu beseitigen oder zu mildern.
Stiftungs-Satzung

Die Stiftung will eine Welt mitgestalten, in der Menschen mit geistiger Behinderung mit Würde und Respekt behandelt werden.
Sie sind in einer Notlage?

Sie brauchen unsere Hilfe? Dann stehen Ihre Bedarfe, Bedürfnisse & Wünsche im Mittelpunkt aller Betätigungen der Stiftung, …
Teilhabe

Menschen mit Beeinträchtigung, z.B. einer Behinderung wollen genauso leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Sie möchten ihren Alltag …
Laufende Projekte

Stärkung und Förderung der Teilhabe und Inklusion der Menschen mit Behinderung und Menschen am kulturellen und öffentlichen Lebens …