Leistungen der „Lebenshilfe Stiftung – Erika Heimann“ werden unbürokratisch nach dem Maßstab der individuellen Bedarfe gewährt. Voraussetzung ist zum einen, dass Hilfen durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder nicht ausreichen. Zum anderen ist Voraussetzung, dass die nach Hilfe suchende Person bzw. deren Angehörige nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um eine unverschuldet eingetretene Notlage zu beseitigen oder zu mildern.
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